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Infos Dauergrabpflege

Inhalt

Was ist ein Dauergrabpflegevertrag?

Wer schließt einen Dauergrabpflegevertrag ab?

Welche Leistungen beinhaltet ein Dauergrabpflegevertrag?

Wie kommt ein Dauergrabpflegevertrag zustande?

Welche Sicherheiten hat der Auftraggeber?

Wer ist die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG?

Dauergrabpflege

ist das Angebot, die Betreuung des Grabes über einen längeren Zeitraum in die Hände von  Fachleuten zu legen.

ist eine  Problemlösung für alle,  die aus Berufs-, Alter- oder Krankheitsgründen die Ruhestätte ihrer verstorbenen Angehörigen nur selten besuchen und nicht selbst betreuen können.

gibt den Hinterbliebenen die Sicherheit, dass das zu betreuende Grab über Jahre hinaus in einwandfreiem  Zustand bleibt.

ist die Möglichkeit, die eigene Grabstätte nach dem Tode durch Fachleute ständig betreut und mit Blumen geschmückt zu erhalten.

erspart Ihnen viel Zeit und Mühe, zum Beispiel beim Bepflanzen, Unkrautjäten, Gießen, Schneiden und Säubern.

wird nur einmal bezahlt; bei Vertragsabschluß wird die gesamte Pflegesumme fällig. Nachforderungen etwa aufgrund der Preissteigerungen der kommenden Jahre bleiben ausgeschlossen. Hierfür werden anfallende Zinsen verwendet.

bietet die Möglichkeit, individuelle Wünsche für den gärtnerischen Grabschmuck zu verwirklichen.

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Wer schließt einen Dauergrabpflegevertrag ab?

Nach  dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter oder andere Beauftragte mit dem Friedhofsgärtner oder der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner Verträge über Grabpflege für längere Dauer abschließen .

Jedermann kann auch schon zu Lebzeiten mit dem Vertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ableben sichern.

Eine Kündigung des Vertrages durch Erben ist ausgeschlossen, es sei denn aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei vorzeitigem Erlöschen der Grabnutzungsrechte

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Welche Leistungen beinhaltet ein Dauergrabpflegevertrag?

Sie können ganz individuell Ihre Wünsche äußern. Wir werden sie - je nach örtlichen Bedingungen und bestehenden Vorschriften - exakt erfüllen.

Zum Standardangebot der Dauergrabpflege zählen vor allem folgende Leistungen:

gärtnerische Anlage der Grabstätte

laufende gärtnerische Betreuung

wie Sauberhalten der Grabfläche, Schneiden von Gehölzen, Gießen

jahreszeitliche Wechselbepflanzungen, Frühjahr-, Sommer- und  Herbstflor       

Grabschmuck zu Allerheiligen und Totensonntag

frische Blumen und Gebinde zu besonderen Gedenktagen

das Decken des Grabes mit Tannengrün, soweit es ortsüblich ist

Erneuerung der Grabanlage nach Einsenkungen und Nachbeerdigungen

Erneuerung der gesamten gärtnerischen Anlage in zu vereinbarenden Abständen

Der Vertrag wird in der Regel für 5-30 Jahre und länger abgeschlossen. Hierbei ist die Dauer des Grabnutzungsrechtes zu beachten.
Die Kosten für die gesamte Laufzeit des Vertrages werden bei Vertragsabschluß bezahlt.
Berechnung erfolgt nach den Preisverhältnissen bei Vertragsabschluß.
Die Zahlung erfolgt an die zuständige Genossenschaft, die, die Vertragssumme verwaltet.
Die Genossenschaft legt die Vertragssumme sicher und rentabel an.
Die Zinsen werden zum Ausgleich der laufenden  Kostensteigerungen verwendet, so daß die volle Leistung über die ganze Dauer der Vertragszeit erbracht werden kann.
Eine bei Vertragsabschluß erhobene Abschlussgebühr (5 Prozent der Gesamtkosten) dient der Abdeckung der Kosten der Genossenschaft.
Die Genossenschaft übernimmt die Überwachung und Qualitätskontrolle der Leistungen des Friedhofsgärtners

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Wie kommt ein Dauergrabpflegevertrag zustande?

Der Auftraggeber wählt die Friedhofsgärtnerei ,die Mitglied der Genossenschaft sein muss, selbst aus.

Die beauftragte Friedhofsgärtnerei errechnet die Preise für die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich.

 Die Friedhofsgärtnerei übernimmt alle Formalitäten des Vertragsabschlusses.

 Der Vertrag wird in vierfacher Ausfertigung geschlossen.

Nach Prüfung und datenmäßiger Erfassung erhält der Auftraggeber eine Rechnung und den Originalvertrag. Damit ist der Vertrag ­rechtlich ein Dreiecksverhältnis Auftraggeber-Friedhofsgärtner- Genossenschaft - abgeschlossen. Er wird mit der Zahlung der Vertragssumme an die Genossenschaft wirksam.

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Welche Sicherheiten hat der Auftraggeber?

Wenn die vereinbarten Leistungen vom beauftragten Friedhofsgärtner nicht mehr oder nicht vertragsgemäß erbracht werden (z.B. Betriebsaufgabe oder Todesfall) verpflichtet die Genossenschaft einen anderen Mitgliedsbetrieb. Die Genossenschaft übernimmt also die Gewähr dafür, das dass Grab während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gepflegt wird.

Die Genossenschaft selbst wird jährlich durch den  Genossenschaftsverband geprüft, so dass ein Höchstmaß an Sicherheit für den Auftraggeber gewährleistet ist.

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Wer ist die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner?

Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von friedhofsgärtnerischen Fachbetrieben in den Landesteilen. Ihre Aufgabe ist im wesentlichen die Überwachung und Sicherstellung einer fachmännischen Arbeit ihrer Mitglieder sowie die Verwaltung des einbezahlten Kapitals.

Die Entwicklung der Genossenschaft zeigt die Notwendigkeit und Daseinsberechtigung in der heutigen Gesellschaft. Zur Zeit werden weit über 20.000 Verträge verwaltet.

Der Sitz der Genossenschaft in Baden ist:

Adresse:
Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G.
Alte Karlsruher Straße 8
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721/944870         Fax: 0721/9448720
www.dauergrabpflege-baden.de

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 - 17.00

Ihre Ansprechpartner sind Herr Goerigk, Frau Bingler und Frau Weber.

Zu Rat und Auskunft sind sie stets gerne bereit.

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